Die Schweiz verbietet gefährliche Laserpointer
Heute sind Laserpointer erhältlich, deren Strahlstärken die Grenzwerte erheblich überschreiten. Diese können die Augen schädigen und Menschen gefährlich blenden. Seit Juni 2019 sind deshalb nur noch schwach strahlende Laserpointer erlaubt. Im Freien dürfen gar keine Laserpointer mehr verwendet werden.
Erhaltung der Fruchtbarkeit wird vergütet
Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit von an Krebs erkrankten Personen werden neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Wenn das Risiko besteht, dass die geplante Behandlung zu einer Beeinträchtigung der Eierstock- oder Hodenfunktion führt, können Spermien, Eizellen oder Eierstockgewebe vor der Behandlung entnommen, aufbewahrt
und nach der Therapie wiederverwendet werden.
Mehr Sicherheit bei Medizin-produkten
Die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte soll erhöht
werden. In der Schweiz sind derzeit rund 500 000 verschiedene Medizinprodukte im Verkehr. Nach diversen Zwischenfällen, u.a. mit Silikon-Brustimplantaten oder fehlerhaften Hüftprothesen, werden die Kontrollmechanismen für Medizinprodukte europaweit verschärft. Die entsprechenden Anpassungen im Heilmittelgesetz und im Humanforschungsgesetz sind erfolgt.