Bund verabschiedet Massnahmen für Kostendämpfungsprogramm
Der Bundesrat hat das erste von zwei Massnahmenpaketen seines Kostendämpfungsprogramms für das Gesundheitswesen verabschiedet. Damit erhalten alle Akteure Instrumente, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr.
Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt.
Neues Recht seit 1. Januar 2020
Opfer von Personenschäden, die erst lange nach dem verursachten Ereignis erkennbar werden, werden bessergestellt: Die absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden beträgt künftig 20 Jahre statt wie bisher zehn Jahre. Das revidierte Verjährungsrecht ist auf den 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit wird das privatrechtliche Verjährungsrecht punktuell verbessert und vereinheitlicht.
Vernehmlassung abgeschlossen: Widerspruchslösung Organspende
Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung bei Organspenden wurde am 13. Dezember abgeschlossen. Bis im Herbst 2020 will der Bundesrat die Botschaft zum revidierten Gesetz an das Parlament überweisen.