In der Schweiz darf jeder Arzt mit anerkanntem Diplom eine Praxis eröffnen und seine Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Die Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Das Gleiche gilt für Spitäler, die auf einer kantonalen Liste aufgeführt sind. Würde dieses Gesetz aufgehoben, könnten die Krankenversicherer mit den Leistungserbringern (Ärzten, Spitälern, Therapeuten, Apotheken usw.) frei verhandeln. Daraus würde eine marktwirtschaftliche Steuerung resultieren, von der sich die Befürworter ein effizienteres System versprechen. Die Gegner der Vertragsfreiheit hingegen sehen die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten gefährdet.
JA

Die Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitssystem kann nur gelingen, wenn unter den Leistungserbringern Wettbewerb herrscht. Eine dafür notwendige Bedingung ist die Aufhebung des Vertragszwangs im ambulanten und stationären Bereich. Krankenversicherungen werden dann nur noch mit möglichst effizient arbeitenden Leistungserbringern Verträge schliessen. Die Versicherten haben dabei keine Nachteile zu befürchten. Sobald die Versicherer die Leistungserbringer adäquat beurteilen können, wird es zum Vorteil aller Versicherten zu spürbaren Verbesserungen in den Preis-Leistungs-Verhältnissen kommen.
NEIN

Bund und Kantone sind, so der Volkswille, verantwortlich für eine sichere und gute Gesundheitsversorgung. Die Krankenversicherungen haben die Leistungen zu vergüten und dabei für die Gleichbehandlung aller Grundversicherten zu sorgen. Mit der Vertragsfreiheit aber würde die freie Arztwahl per Versicherungsdiktat eingeschränkt. Nach welchen Kriterien? Bisher haben sich die Versicherungen kaum um Qualität und Sicherheit gekümmert. Das sei nicht ihr Job, sagen sie. Und haben recht. Warum also sollen sie nun die Gesundheitsversorgung steuern können?